Oft ist Hauseigentümern nicht immer bewusst, wie weitreichend die Verpflichtungen zum Haus und Grundstück sein können, insbesondere im Winter. Allerdings schützt diese Unwissenheit nicht vor Strafe, in diesem Fall beispielsweise vor einer Haftung und möglichem Schadensersatz. Wer beseitigt Eis und Schnee? In die Zuständigkeit der Kommunen fallen in vielen Städten nur öffentliche Straßen und Überwege, d. h. der Winterdienst auf dem Bürgersteig vor Ihrem Haus aber auch andere Wege im und um Ihr Grundstück herum, können zu Ihren verpflichtenden Aufgaben zählen. Dazu gehören beispielsweise Wege zu Haustüren, Parkplätzen, Mülltonnen oder Briefkästen. Der geräumte Bereich muss mindestens 1-1,5 Meter breit sein und der Schnee darf nicht einfach auf die Straße geschoben werden. Darüber hinaus gilt es für Sie Dächer gegen Dachlawinen und Eiszapfen zu sichern und bei Glätte Ihrer Streupflicht nachkommen. Aber welche konkreten Regeln gelten nun für Ihre Immobilie? Prüfen Sie am besten die Satzung in Ihrer Gemeinde. Darin erfahren Sie, welche Verkehrssicherungspflichten Sie haben und auch welche Zeiträume unter anderem für die Räumung gelten.
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